Völkerrecht und Recht
Anmerkung: Falls Sie die Seiten der EFTA (European Free Trade Association) suchen werden Sie unter www.efta.int fündig. Den EFTA Court finden Sie unter www.eftacourt.int.
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Herzlich Willkommen auf meiner Seite zum Thema Völkerrecht. Ich befasse mich bereits länger mit diesem Thema. Angefangen hat alles damit, dass ich ein Referat in der Schule zu diesem Thema erarbeitet und vorgetragen habe. Diese Thematik hat mich schließlich nicht mehr losgelassen, weswegen ich nun mein Wissen auch Ihnen mitteilen möchte.
Sie haben hier die Möglichkeit, etwas zum Thema Völkerrecht im Allgemeinen zu erfahren, dann möchte ich etwas über die Geschichte des Völkerrechts und die Theorie des Völkerrechts sagen. Außerdem möchte ich über Völkerrechtssubjekte, Quellen des Völkerrechts sowie seine Entwicklung berichten und auch die aktuellen Geschehnisse in der Welt nicht außer Acht lassen.
Des Weiteren werde ich auf Themen wie die Völkerrechts – Kriege eingehen, Internationale Organisationen für das Völkerrecht vorstellen und auch die Völkerrechtlichen Verträge näher beschreiben.
Bevor ich jedoch näher auf Einzelheiten eingehe, möchte ich anfangs erst einmal erläutern, was genau man eigentlich unter dem Begriff „Völkerrecht“ versteht:
Als „Völkerrecht“ versteht man eine überstaatliche Rechtsordnung, welche Beziehungen zwischen Völkerstaatssubjekten regelt. Meist sind mit „Völkerrechtssubjekten“ Staaten gemeint. Grundlage für das Völkerrecht ist die Gleichrangigkeit dieser Völkerrechtssubjekte, also im meisten Fall, der Staaten.
Als wichtigsten positivrechtliche Rechtsquelle dieses Rechts existiert die Charta der UN (Vereinten Nationen). In dieser Charta ist ein allgemeines Gewaltverbot ausgesprochen, welches als Völkergewohnheitsrecht auch über eine Mitgliedschaft in der UN hinaus verbindlich ist. Dieses Gewaltverbot verbietet jedem Staat, einen Angriffskrieg auszuführen.
Außerdem ist das supranationale Recht zu nennen. Es gilt als Besonderheit des Völkerrechts, denn es ist auch überstaatlich organisiert. Es weist jedoch einige Andersartigkeiten auf, denn die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen ist nicht eindeutig mit den grundlegenden Merkmalen des Völkerrechts zu beschreiben.
Keine Angst, das, was Sie hier lesen, hört sich komplexer an, als es ist. Auf den folgenden Seiten werde ich mir alle Mühe geben, die Thematik anschaulich zu erklären. Doch ähnlich, wie bei jeder Hausarbeit stehen anfangs die (meist etwas trockenen) Definitionen.
Nun viel Spaß auf den folgenden Seiten!