Aktuelle Entwicklungen im Völkerrecht

Wie bereits beim Thema „Krieg“ angesprochen, gibt es Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass die Situation unschuldig Betroffener oder Gefährdeter Menschen im Krieg verbessert wird, bzw. möchten diese Organisationen die Bestimmungen des Völkerrechts verbreiten, in der Hoffnung, dass weniger Kriege zum Leiden der Zivilisten ausgetragen werden. Es gibt jedoch noch weitere aktuelle Entwicklungen. Drei Beispiele finden Sie hier:

  1. Die Präventive Selbstverteidigung ist ein aktuelles Beispiel. Es gilt als besprochen, dass das Recht auf präventive Selbstverteidigung eines Staates nicht greift, oder nur dann, wenn eine Bedrohung (also ein Angriff auf den Staat) unmittelbar bevorsteht und ein längeres Abwarten die Verteidigungsmaßen des Angegriffenen unterbinden oder schwächen würde. Des Weiteren gibt es derzeit nach geltendem Recht in keiner Weise ein Recht auf eine Verteidigung, die um Jahre vorgreift und die auf eine nur vermutete Bedrohung eingeht, es wäre jedoch denkbar, dass sich ein Gewohnheitsrecht entwickeln könnte, was diesen Bereich betrifft. Trotz allem ist es umstritten, ab wann ein Gewohnheitsrecht ein Gewohnheitsrecht ist, zum Beispiel, ob man das bisher geltende Gewohnheitsrecht bereits durch einen einzigen, nicht der Normalität entsprechenden Fall verändern kann.
  2. Die Problematiken in der Umsetzung des Völkerrechts bestehen zudem weiter. Zwar haben einige Staaten bereits die Bestimmungen des Völkerrechts unterzeichnet, doch kann keine Regierung und keine Staatengemeinschaft zu hundert Prozent gewährleisten, dass das Völkerrecht überall durchgesetzt wird. Bis heute gibt es noch Folterungen oder ähnliche Beispiele. Dies zeigt, dass die Umsetzung völkerrechtlicher Bestimmungen nicht komplett umgesetzt werden können.
  3. Die Legitimation des Völkerrechts ist vor allem in den letzten Jahren zu einem Streitpunkt geworden, da sich das Völkerrecht eher zu einem internationalen Recht gehandelt hat. Es werden dadurch häufiger Gesetzte gemacht, welche komplett für die Staaten von Staatengemeinschaften gelten. Das bedeutet, man hat als Zivilist ein Gesetz, an das man sich halten muss, welches nicht von der eigens gewählten Regierung, sondern an allen Bündnisvertretern einer Staatengemeinschaft erlassen wurde. In Fällen wie in der letzten Zeit, zum Beispiel bei Gesetzen für die Sicherheit der Bürger und gegen den Terrorismus wird es schwierig, das Völkerrecht zu legitimieren, denn es wird durch solche Gesetze auch massiv in die Privatsphäre der Bürger eingedrungen, zum Beispiel durch Videoüberwachungen oder die neuen Scanner an den Flughäfen.