Die Geschichte des Völkerrechts

Wir können in der Geschichte recht weit zurück gehen, wenn wir nach den Anfängen des Völkerrechts beziehungsweise völkerrechtlichen Spuren im menschlichen Zusammenleben suchen. Ich möchte einige geschichtliche Fakten für Sie hervorheben:

Das Völkerrecht zum Schutze der Zivilbevölkerung und anderen Leidenden im Kriege war schon in der Antike gebräuchlich. So gab es dort bereits Parlamentsverhandlungen, durch die man die Folgen Schlachten und Kriege mildern wollte. Das Kriegsverbot zu den Zeiten der Olympischen Spiele gilt als erste „völkerrechtliche“ Vereinbarung, denn darunter verstand man einen alle Griechen umfassenden Wettkampf, jedoch keinen Krieg.

Durch die Eroberungen Alexanders des Großen wurden durch Diplomatie mittelmeerische Rechtsgrundlagen geschaffen, welche auch angepasst und entwickelt wurden. Ihren Höhepunkt fanden diese Ereignisse im so genannten Codex Iustinianus, einer Sammlung von Gesetzen, die ein Zusammenleben regeln sollten.

Im Jahre 1625 stellte Hugo Grotius die bis zu dieser Zeit gesammelten Regelungen zusammen, und zwar in einem Buch („Über das Recht des Krieges und des Friedens“). Weiter entwickelt wurden sie von Samuel von Pufendorf und anderen, wie Christian Wolff. Für den Stand des Völkerrechts Ende des 18. Jahrhunderts gibt es auch eine Zusammenstellung von de Vattel.

Im Jahre 1899 sowie 1907 stellte man kriegsvölkerrechtliche Regeln in den Hagener Friedenskonferenzen auf. Außerdem wurde der Haager Schiedsgerichtshof eingerichtet. Des weiteren wurde die Haager Landkriegsordnung zur völkerrechtlichen Doktrin für die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts.
 
Das Gewaltverbot, was zu den entscheidenden Teilen eines modernen Völkerrechts zählt, trat durch den Ersten Weltkrieg für einige Zeit so weit zurück, dass es erst nach der Beendigung des Ersten Weltkriegs im Briand – Kellogg – Pakt (dem Kriegsächtungspakt) zwischen den beteiligten Staaten neu ausgemacht wurde. Vorher hatte sich das Völkerrecht in Kriegen eher darauf beschränkt, Grausamkeiten einzudämmen zu versuchen sowie die Zivilisten zu schützen.

Als 1919 der Völkerbund gegründet wurde (und seiner Nachfolgeorganisation UN) gab es zum ersten Mal in der Geschichte ein Bündnis auf internationaler Ebene, welches sich zum Ziel setzte, die Sicherung des Völkerrechts verbindlich für alle Staaten zu erreichen.