Die Theorie des Völkerrechts

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen kurzen Einblick in die theoretischen Grundlagen des Völkerrechts geben. Ich bemühe mich hierbei wieder um eine gute Verständlichkeit.

Die Theorie des Völkerrechts beschäftigt sich auf der einen Seite mit der Normativität des Völkerrechts (also der Ebene der Rechtstheorie), auf der anderen Seite geht sie der Frage der Gesamtbeschreibung von Völkerrecht nach. Diese kann man zum Einen auf der deskriptiven Ebene beantworten (damit ist die höchste dogmatische Abstraktionsstufe gemeint), zum anderen auch auf der Ebene der Philosophie über das Recht.

Zum Einen beschäftigt sich die völkerrechtliche Theorie mit der Normativität von Völkerrecht. Man geht davon aus, dass der Mensch „von Natur aus“ ein rechtschaffenes Wesen ist und es in seinem Sinne ist, ein friedliches, soziales Zusammenleben zu führen. Um dies zu gewährleisten, schließen sich Staaten zum Beispiel zu Staatengemeinschaften zusammen oder einige verpflichten sich selbst zu gewissen Aufgaben, wie etwa, sich gegenseitig bei einer Bedrohung zu helfen oder dem Umweltschutz. Dies kann man aus soziologischer Sicht als eine „Solidarität unter den Völkern“ bezeichnen.

Es gibt die unterschiedlichsten Theorien über das Völkerrecht. Autoren wie H.L.A. Hart meinen, das Völkerrecht existiere schon, jedoch eher als eine Sammlung primärer Regelungen, denen es zu seiner Zeit allerdings noch an einer übergreifend bestätigten „rule of recognition“ fehle. Andere behaupten, dass einige Staaten das Völkerrecht und die Teilnahme an einem Staatenbündnis eher dazu ausnutzen würden, ihre Macht zu sichern und zu vergrößern. Dies sind vor allem Vertreter des ökonomischen Analyse des Rechts (Eric A. Posner und Jack Goldsmith).

In Europa zumindest arbeitet man auf der Grundlage eines auf den Staatenkonsens gestützten Rechtspositivismus. Auf die Frage nach der Normativität von Völkerrecht wird nicht weiter eingegangen.

Weitere Diskussionen über die Theorie des Völkerrechts sind gerade am Laufen, zum Beispiel, ob es Regelungen gibt, die immer gelten sollen und nicht geändert werden dürfen.