Die Völkerrechtssubjekte
Wie bereits kurz in der Definition des Völkerrechts erwähnt, geht es beim Völkerrecht immer um die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten. Diese Subjekte sind meist Staaten. Doch was ist ein Staat? Was macht einen Staat aus?
Nach dem österreichischen Staatsrechtler Georg Jellinek, der die Drei-Elemente -Lehre aufstellte, gibt es drei Elemente, die einen Staat zu demselben machen: Es wird ein Staatsgebiet benötigt, also die Fläche, die dem Staat angehören soll – klar definiert durch Grenzen auf einer Landkarte, außerdem das Staatsvolk, also die Bewohner, die auf der genannten Fläche leben, sowie die Staatsgewalt.
Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung einer hoheitlichen Macht innerhalb des Staatsgebietes des Staates. Diese Macht wird ausgeübt durch Organe und Institutionen, wie etwa die Regierung und das Staatsoberhaupt, das Parlament und die Gerichte außerdem die Polizei, Beamte, die Verwaltung und die Armee. Diese Machtausübung geschieht in Hoheitsakten.
Es ist jedoch zu sagen, dass auch (neben den Staaten) andere Völkerrechtssubjekte bestehen. Hiermit meine ich beispielsweise internationale Organisationen, welch durch Staaten oder andere internationale Organisationen ins Leben gerufen werden können. Auch gelten (aus historischen Gründen) das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, der Souveräne Malteser Ritterorden und der Heilige Stuhl weiterhin als Völkerrechtssubjekte, die eigenständig sind.
Keine Völkerrechtssubjektivität haben Organisationen, die von Privatrechtssubjekten, also nicht von Staaten, gegründet sind. In der Häufigkeit zugenommen haben aber auch multinationale Unternehmen, Individuen und Nichtregierungsorganisationen zugenommen, denen man bestimmte Pflichten und Rechte des Völkerrechts zuordnen kann.
Ich hoffe, dass Sie versanden haben, was es mit den Völkerrechtssubjekten auf sich hat, bzw. Was diese ausmacht und welche Kriterien es gibt, wenn man sich als solches bezeichnen möchte. Das Wichtigste ist, dass sich nicht jede/r einfach als Völkerrechtssubjekt bezeichnen kann. Dass Sie diesen Punkt verstanden haben, ist von großer Wichtigkeit, denn nur dann können Sie die weiteren Inhalte und die Konflikte, die im Völkerrecht zustande kommen, auch nachvollziehen.