Völkerrechtliche Verträge
Wie bereits beim Thema Völkerrechtssubjekte oder den Meilensteinen im Völkerrecht angesprochen, gibt es einige Verträge, die sich um die Sicherung und die Ausführung des Völkerrechts und somit um ein friedliches Zusammenleben bemühen. Hier einmal die Übersicht über das Zustandekommen eines solchen Vertrages:
Zur Vertragsverhandlung
Völkerrechtliche Verträge werden zuerst von abgesandten Diplomaten ausgehandelt, die im ständigen Kontakt zu ihrer Regierung stehen. Sobald eine Einigkeit über den Wortlaut des Vertrages besteht, setzen die Regierungsvertreter ihre Initialien darunter (der Text wird paraphiert). Er gilt als höchst vertraulich. Allerdings ist ein solcher Vertrag erst dann gültig, wenn er auch ratifiziert wurde.
Unter einer Ratifizierung versteht man die verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Völkerrechtssubjekte, also die Vertragsparteien. In der Regeln ist dies das Staatsoberhaupt eines jeden beteiligten Völkerrechtssubjekts. Über diesen Prozess wird eine Urkunde erstellt, die Ratifikationsurkunde.
Handelt es sich lediglich um zwei Vertragsparteien, erhält der Vertragspartner die Urkunde. Bei mehreren Vertragsparteien können die Urkunden bei der Regierung eines beteiligten Völkerrechtssubjekts hinterlegt werden. Diese hat dann den Status des Depositars. Normalerweise tritt der Vertrag ab der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Kraft oder zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten Frist.
Ich möchte Ihnen noch ein paar völkerrechtliche Verträge nennen. Falls einige Sie näher interessieren, empfehle ich Ihnen, im Internet oder in einer Bibliothek danach zu suchen. Manche Verträge können Sie auch nachlesen. Ich finde diese Abmachungen recht interessant, weil durch sie doch einiges bewegt werden kann. Nun aber zu ein paar dieser Verträge:
- Abkommen zur Verhinderung eines Atomkriegs (1973) zwischen den USA und der UdSSR
- Nordatlantikvertrag (1949), begründete die NATO
- Deutsch – Polnischer Grenzvertrag, 1991. Garantiert die Unverletzlichkeit der Grenzen und stellt auf diese Weise einen Gewaltverzicht dar
- Elysée- Vertrag (1963). Vertrag über die Zusammenarbeit von Frankreich und Deutschland, sowie der politische Konsultationen beider Regierungen und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik.
- Biowaffenkonvention 1983: Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung sowie der Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen und über die Vernichtung solcher Waffen